Praxis Somavida
Osteopathie und Naturheilkunde

Honorar und Kostenübernahme

 

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Die Honorierung für eine Behandlungseinheit erfolgt gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Eine Behandlung umfasst Anamnese, Untersuchung und Behandlung. Wenn Sie privat-, beihilfe-, postbeamten- oder zusatzversichert sind, werden die Kosten in der Regel nach Ihren Vertragsbedingungen übernommen. Gesetzlich Versicherte erhalten je nach Versicherung einen Zuschuss zu den Kosten für Osteopathie.


Eine Liste der gesetzlichen Kassen, die Osteopathie bezuschussen, finden Sie hier:

https://www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste


Sie zahlen die Behandlung zunächst bequem zuhause per Überweisung. Die Rechnung können Sie dann bei Bedarf bei Ihrer Krankenkasse einreichen.




Bitte erkundigen Sie sich vor der ersten Konsultation bei Ihrer Krankenkasse, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden und ob eine ärztliche Überweisung erforderlich ist.


Viele Krankenkassen bieten auch Zusatzversicherungen für Heilpraktikerbehandlungen und Osteopathie zu einem geringen Beitrag an.


Bitte beachten Sie, dass ich für jede Sitzung viel Zeit einplane, um Ihnen meine volle Aufmerksamkeit widmen zu können. Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte bis spätestens 10 Uhr des vorigen Arbeitstages telefonisch ab. Ich bitte um Verständnis dafür, dass verspätet abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine in Rechnung gestellt werden müssen. Dies gilt selbstverständlich nicht bei kurzfristigen Absagen aufgrund von Krankheit.


Eine Vielzahl der GKs leisten Zuschuss, je nach Tarif. Im Einzelfall durch Patienten im Vorfeld abgeklärt werden muss.

Dank meiner Abschlüsse als DO Holistéa, BAO geprüft, der Heilpraktikererlaubnis und meiner Mitgliedschaft im „Verband der Osteopathen Deutschland e.V.“ (VOD) sind die Voraussetzungen für eine Bezuschussung erfüllt. Je nach Versicherungsumfang haben Sie somit Anspruch auf eine Kostenübernahme.


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